TÜV

Hier ein Auszug aus einem Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:

Für erstmals in den Verkehr kommende Quads, die ausweislich des Fahrzeugscheins als PKW oder 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung beschrieben sind, beträgt die Frist für die erste Hauptuntersuchung (HU) 36 Monate.

4-rädrige Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung sind hinsichtlich der Fristen der technischen Überwachung den PKW gleichgestellt.

Die Einstufung der Quads geht zurück auf eine Festlegung des Bund-Länder-Fachausschusses “Technisches Kraftfahrwesen” (BLFA-TK-) auf seiner 137. Sitzung am 11./12.05.2004 unter TOP 7.1.

Falls Euer Quad bei der Erstzulassung nur für 24 Monate abgenommen wird, teilt dem Leiter der Zulassungsbehörde mit, dass er sich bei der für Ihn zuständigen obersten Landesbehörde entsprechend informieren soll.

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