|
Neue Zulassungsdokumente
Die Fahrzeug-Zulassungsdokumente bestehen - wie auch bislang schon in Deutschland - aus zwei Teilen:
• Zulassungsbescheinigung Teil I – sie ersetzt den Fahrzeugschein • Zulassungsbescheinigung Teil II – sie ersetzt den Fahrzeugbrief
Die EU-Richtlinie (hier: 2003/127/EG) gibt für die "harmonisierten" Fahrzeugdokumente lediglich Rahmenbedingungen vor. Die Ausgestaltung wurde den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Daher sind die Zulassungsdokumente der Mitgliedstaaten zwar nicht einheitlich, über ein gemeinsames Anforderungsprofil ist eine Nachprüfbarkeit aber gewährleistet.
Um Sprachprobleme innerhalb der Mitgliedstaaten zu vermeiden, wurden für bestimmte Angaben EU-weit einheitliche Nummerierungen (Codes) festgelegt. So werden EU-weite Fahrzeugkontrollen verbessert, auch bezüglich der erforderlichen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeug-Kategorie.
Die EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern, wie z.B.
• C.3.1 Name oder Firmenname • C.3.2 Vorname • E Fahrzeug-Identifizierungsnummer • P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
Angaben, die nur national von Bedeutung sind, werden durch andere – in Klammern dargestellte Nummerierungen – kenntlich gemacht. Für die deutsche Zulassungsbescheinigung bestehen diese Codes aus Zahlen, wie z.B.
• (9) Anzahl der Antriebsachsen • (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse.
Sicherlich ein Gewöhnungsprozess, der erst überwunden werden muss. Denn insgesamt sind wegen der EU-weit einheitlichen Angaben in den neuen Zulassungsdokumenten diverse Einzeldaten anders dargestellt als in den derzeitigen Fahrzeugpapieren. Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Codes aufgeführt, die Erläuterungen dazu befinden sich auf der Rückseite. Diese Aufteilung wird auch in anderen Mitgliedstaaten so vorgenommen.
|